ARAG OnAir – Ep. 3: Ärger mit der Airline?

Shownotes

Wer in Urlaub fliegt, landet oft schnell wieder auf dem Boden der Tatsachen. Vor allem bei stundenlangen Verspätungen, wenn der Flug ausfällt oder die Maschine schlicht und einfach überbucht ist. Welche Rechte Fluggäste in solchen Fällen haben, welchen Anspruch auf Entschädigung und wie man den geltend machen kann, weiß die ARAG Rechtsschutzexpertin Jennifer Kallweit.

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Thema:Ärger mit der Airline? – ARAG-Fluggastrechte-Tipps bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung und anderen Problemen

Podcast: 0:00 Minuten

Anmoderationsvorschlag: Wer in Urlaub fliegt, landet oft schnell wieder auf dem Boden der Tatsachen. Vor allem bei stundenlangen Verspätungen, wenn der Flug ausfällt oder die Maschine schlicht und einfach überbucht ist. Welche Rechte Fluggäste in solchen Fällen haben, welchen Anspruch auf Entschädigung und wie man den geltend machen kann, weiß die ARAG Rechtsschutzexpertin Jennifer Kallweit, hallo.

Begrüßung: „Hallo!“

Frau Kallweit, welche Entschädigung steht einem denn laut Gesetz bei einer Flugverspätung zu?

O-Ton 1 (Jennifer Kallweit, 31 Sek.): „Fliegt Ihr Flugzeug nicht so wie geplant, ist das natürlich erstmal super ärgerlich. Ob einem dann aber Entschädigung zusteht, hängt laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung von der Verspätungsdauer und Flugstrecke ab. Kommt der Flieger mehr als drei Stunden zu spät, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Bei einem Kurzstreckenflug hat man Anspruch auf 250 Euro. Bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 Kilometer können Sie bis zu 400 Euro zurückbekommen – und bei Flügen, die über 3.500 Kilometer lang sind, erhält man sogar 600 Euro.“

Was steht einem in der Wartezeit am Flughafen zu?

O-Ton 2 (Jennifer Kallweit, 32 Sek.): „Am Flughafen muss die Fluggesellschaft für eine angemessene Verpflegung sorgen und es möglich machen, dass Sie zweimal kostenlos telefonieren können. Und wenn es richtig, richtig lange dauert, ist die Fluggesellschaft darüber hinaus verpflichtet, Ihnen ein Hotelzimmer zum Übernachten zu organisieren. Und was Sie ebenfalls wissen sollten: Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden dürfen Sie die Reise abbrechen – und dann haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, und das innerhalb von sieben Tagen. Gegebenenfalls steht Ihnen sogar auch ein kostenloser Rückflug zum Startflughafen zu.“

Was ist, wenn die Fluggesellschaft den gebuchten Flug einfach streicht?

O-Ton 3 (Jennifer Kallweit, 31 Sek.): „Ob bei einer Flugstreichung ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, ist erstens davon abhängig, ob die Fluggesellschaft Sie rechtzeitig über die Streichung informiert und zweitens einen entsprechend zeitnahen Alternativflug angeboten hat. Stehen Sie am Flughafen und erfahren erst dort von der Annullierung, rate ich dazu, die Anzeigetafel am Flughafen abzufotografieren, um alles zu dokumentieren. Zeugen sind auch immer hilfreich, damit noch jemand anderes als Sie die Flugstreichung bestätigt. Notieren Sie sich auf jeden Fall Name und Adresse zur späteren Kontaktaufnahme.“

Welche Rechte hat man, wenn der Flug überbucht ist und einem die Airline stattdessen dann Gutscheine oder Bargeld als Ausgleich anbietet?

O-Ton 4 (Jennifer Kallweit, 29 Sek.): „In diesem Fall, wenn es Gutscheine gibt oder Bargeld, ist Vorsicht geboten. Wer so ein Angebot annimmt, stimmt automatisch auch einem freiwilligen Beförderungsverzicht zu. Und damit verzichten sie dann auf ihre Anrechte auf alternative Flugangebote, dem Rücktritt, angemessene Verpflegung und vor allem auch auf eine spätere finanzielle Entschädigung. Übrigens sollten Sie sich auch immer merken, dass Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen noch bis zu drei Jahre danach geltend gemacht werden können.“

Gilt das auch, wenn ein Flughafen bestreikt wird?

O-Ton 5 (Jennifer Kallweit, 39 Sek.): „Ja und nein, denn hier wird unterschieden, wer streikt. Wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes streiken, ist das rein rechtlich höhere Gewalt und die Airlines sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Entschädigungszahlungen zu leisten. Sie sind aber sehr wohl dazu verpflichtet, bei internationalen Flügen einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu organisieren. Allerdings müssen dabei betroffene Passagiere auch Umwege und Zwischenstopps in Kauf nehmen. Und bei innerdeutschen Flügen kann es Ihnen vielleicht sogar passieren, dass Sie auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen müssen. Streiken allerdings die Piloten oder die Airline-Angestellten, hat man laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs durchaus Anspruch auf Entschädigung.“

Wie kann man seine Fluggastrechte durchsetzen, wenn – was ja leider auch immer wieder vorkommt – eine Airline die Ansprüche abgeschmettert hat?

O-Ton 6 (Jennifer Kallweit, 38 Sek.): „Da haben Sie mehrere Optionen. Eine ist, eine öffentliche Schlichtungsstelle für Fluggastrechte einzuschalten. Voraussetzung ist hier aber, dass dazu auch die Airline bereit ist. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Schlichterspruch dann hinterher rechtlich nicht bindend ist. Eine zweite Möglichkeit ist, ein privates Unternehmen zu beauftragen, die stellvertretend für Sie eine Entschädigung aushandeln. Diese übernehmen aber oft nur erfolgversprechende Fälle und lassen sich dafür dann auch gut bezahlen. Natürlich können Sie auch einen Anwalt einschalten: Dessen Honorar, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, müssen Sie allerdings selbst bezahlen. Und wenn das Gericht am Ende der Fluggesellschaft Recht gibt, dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.“

Jennifer Kallweit von der ARAG Rechtsschutzversicherung über Fluggastrechte und wie man die geltend machen kann. Besten Dank dafür!

Verabschiedung: „Ich danke Ihnen!“

Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie sich vor Ihrem nächsten Urlaub noch mal in Ruhe über Ihre Fluggastrechte informieren möchten: Alle Infos dazu finden Sie auch unter ARAG.com oder auf dem Pinterest-Kanal der ARAG Versicherung.

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