ARAG OnAir – Episode 19: Weihnachtlich feiern mit Stil

Shownotes

Lecker Essen und Trinken, wenn der Chef zur Weihnachtsfeier einlädt: Darauf freuen sich in diesen Tagen ja viele Menschen. Aber ganz bestimmt nicht darauf, dass das Ganze ausartet und einige der lieben Kollegen mal wieder in diverse Fettnäpfchen treten. Wie man stilvoll eine Weihnachtsfeier über die Bühne bringt und welche absoluten No-Gos es dabei aus rechtlicher Sicht gibt, weiß ARAG Rechtsschutzexperte Marvin Böhnhardt.

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00:00:00: Lecker essen und trinken, wenn der Chef zur Weihnachtsfeier einlädt.

00:00:03: Darauf freuen sich in diesen Tagen ja viele Menschen.

00:00:06: Aber ganz bestimmt nicht darauf, dass das Ganze ausartet und einige der lieben Kollegen mal wieder in diverse Fettnäppchen treten.

00:00:14: Wie man stilvoll eine Weihnachtsfeier über die Bühne bringt und welche absoluten No-Gos es dabei aus rechtlicher Sicht gibt, weiß der Arach-Gerechtschutzexperte Marvin Bönhardt.

00:00:24: Hallo.

00:00:24: Hallo.

00:00:25: Herr Bönhardt, ist eine Weihnachtsfeier eigentlich eine Pflichtveranstaltung, wenn die Chefin oder der Chefoffiziell dazu einlädt?

00:00:31: Also laut Arbeitsrecht nicht, sogar dann nicht, wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet.

00:00:36: Grundsätzlich sind Arbeitgeber, nämlich gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten und schon gar nicht berechtigt, Arbeitnehmer zu Teilnahme zu zwingen.

00:00:44: Sollte die Feier allerdings während der Arbeitszeit stattfinden und man hat keine Lust darauf, muss man entweder Urlaub nehmen oder ganz normal arbeiten.

00:00:52: Immer vorausgesetzt natürlich, dass es überhaupt möglich, wenn die anderen Kolleginnen und Kollegen wie in der Weihnachtsfeier fehlen.

00:00:58: Was ist, wenn man gar nicht erst eingeladen wird?

00:01:01: Einzelne Mitarbeiter dürfen nicht von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen werden, das darf sich der Arbeitgeber einfach nicht erlauben.

00:01:07: Egal ob Auszubildender, Minijobber, Praktikant oder Abteilungsleiter, eine Einladung zu einer offiziellen Unternehmensweihnachtsfeier gilt immer für alle.

00:01:15: Sogar für freigestellte Arbeitnehmer.

00:01:17: Auch die haben aufgrund des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Recht auf Teilnahme an der Weihnachtsfeier, denn dazu vor allem Betriebsöffentlich eingeladen wurde.

00:01:25: Ein Ausschluss ist nur aus bestimmten sachlichen Gründen

00:01:28: möglich.

00:01:28: Was darf man sich auf der Weihnachtsfeier leisten und was nicht?

00:01:32: Alle arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bestehen da weiter, auch wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

00:01:38: Das heißt, wer den Betriebsfrieden stört, die Kollegen oder den Chef bedroht, beleidigt oder sogar sexuell belästigt, kann abgemahnt oder fristlos gekündigt werden.

00:01:47: Auch mit einer Anzeige muss man da rechnen.

00:01:49: Also bitte nicht zu tief ins Glas schauen, denn der Alkoholpegel spielt juristisch keine Rolle, wenn man sich daneben benimmt und kann daher auch nicht als Ausrede dienen.

00:01:57: Wie

00:01:57: sieht es denn mit dem Datenschutz aus, wenn man gefilmt oder fotografiert wird?

00:02:01: Schnappschüsse sind eine schöne Erinnerung, vor allem für den, der es mag und sie gestattet hat.

00:02:06: Aber ohne Erlaubnis wird es da schwierig.

00:02:08: Denn andere zu fotografieren, berührt das Persönlichkeitsrecht und das gilt auch auf der Weihnachtsfeier.

00:02:13: Bitte also ohne Erlaubnis der betroffenen Personen auch keine Fotos und Videos in den sozialen Medien posten.

00:02:18: Das ginge nur, wenn die Person dem Ausdrücklich zugestimmt und nichts dagegen hat.

00:02:22: Wie ist man eigentlich abgesichert, wenn man einen Unfall hat?

00:02:26: Bei einem Unfall während einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist der Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

00:02:31: Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine vom Arbeitgeber veranstaltete oder aber zumindest ausdrücklich erlaubte Feier handelt.

00:02:38: Auch muss die Weihnachtsfeier für alle Arbeitnehmer der Abteilung organisiert worden sein.

00:02:43: Das darf sich daher nicht nur um ein privates Treffen einiger Kollegen handeln.

00:02:46: Aber Achtung, mit dem offiziellen Ende der Weihnachtsfeier entfällt der Versicherungsschutz dann natürlich.

00:02:51: Wer dann noch privat mit Kollegen weiterfeiert, ist nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, falls was schiefgehen sollte.

00:02:57: Wie sieht es aus mit einer Krankmeldung, wenn man am Tag danach ein Karte hat?

00:03:01: Das

00:03:01: kann arbeitsrechtlich echt heikel werden.

00:03:04: Kann man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheidigung vom Arzt vorweisen, muss der Arbeitgeber, die natürlich akzeptieren, auf Gehalt für die Dauer der Krankschreibung darf man dann allerdings nicht unbedingt hoffen.

00:03:13: Denn die Arbeitsunfähigkeit für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss unverschuldet sein.

00:03:18: Und wenn der Arbeitgeber am Vorabend natürlich persönlich mitbekommen hat, dass das nicht der Fall war, kann er durchaus die Gehaltsfortzahlung verweigern.

00:03:25: Arak-Rechtschutzexperte Marvin Bönhardt mit Tipps für die nächste Firmenweihnachtsfeier.

00:03:29: Vielen Dank für das Gespräch.

00:03:31: Gerne.

00:03:31: Tschüss.

00:03:32: Weitere Infos zum Thema findet man auf arak.com oder auf dem Pinterest-Kanal der Arak Versicherung.

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