ARAG OnAir – Episode 18: Urlaubsplanung leicht gemacht

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00:00:00: Manche planen ja jetzt schon ihren Urlaub fürs nächste Jahr, um möglichst tolle Frühbucherschnäppchen zu ergattern.

00:00:06: Worauf dabei zu achten ist und wie viele freie Tage einem grundsätzlich zustehen, regelt das Bundesurlaubsgesetz.

00:00:13: Mehr dazu verrät uns nun die Arag-Rechtschutzexpertin Jennifer Calvide.

00:00:17: Hallo.

00:00:18: Hallo, ich grüßen Sie.

00:00:19: Frau Calvide, wie viele freie Tage stehen einem denn laut Bundesurlaubsgesetz überhaupt zu?

00:00:25: Also der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland beträgt bei einer fünf Tage Woche zwanzig Urlaubstage pro Jahr.

00:00:32: Bei einer sechs Tage Woche sind es vierundzwanzig Tage.

00:00:35: Viele Tarifverträge sehen allerdings mehr Urlaubstage vor.

00:00:38: Außerdem steht es jedem Arbeitgeber grundsätzlich frei, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mehr Urlaub zu gewähren.

00:00:45: Und zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmenden gibt es im Gesetz außerdem Sonderregelungen für zum Beispiel Jugendliche und Schwerbehinderte.

00:00:54: Was sollte man wissen, wenn man jetzt schon einen Urlaubsantrag fürs nächste Jahr einreichen möchte?

00:00:59: Wenn man seine Urlaubstage im Jahr nimmt, bestimmt man in der Regel nach eigenem Gusto.

00:01:03: Allerdings können im Urlaubswünsch die Interessen anderer Mitarbeitenden entgegenstehen.

00:01:08: Zum Beispiel, wenn Rücksicht auf schulpflichtige Kinder oder andere Familien Angehörige genommen werden muss.

00:01:14: So etwas muss der Arbeitgeber auf jeden Fall bei der Urlaubsvergabe berücksichtigen und das kann auch mal zu hitzigen Diskussionen führen.

00:01:21: Hat man denn einen Anspruch auf Brückentage?

00:01:23: Nein.

00:01:23: Es gibt kein Recht auf Urlaub an Brückentagen.

00:01:26: Aber gerade weil sie so beliebt sind, gilt hier in der Regel, wer zuerst kommt, mal zuerst.

00:01:31: Aber natürlich erhält nicht immer der schnellste den Zuschlag.

00:01:34: Auch bei Brückentagen muss der Arbeitgeber auf soziale Belange achten.

00:01:38: So haben häufig Familien oder Alleinerziehende ebenso Vorrang, wie zum Beispiel Angestellte mit zu pflegenden Angehörigen.

00:01:45: Um die Brückentage oder auch die Tage rund um Heiligabend und Silvester gerecht zu verteilen, kann der Arbeitgeber aber sagen, dass sie abwechselnfrei genommen werden müssen.

00:01:53: Also in einem Jahr der eine, in anderen Jahr der andere.

00:01:55: Wie ist das eigentlich mit Resturlaubstagen?

00:01:58: Kann man die mit rüber ins neue Jahr nehmen?

00:02:00: Das geht nur, wenn der Arbeitgeber das vorher genehmigt hat und wenn Beschäftigte den Urlaub aus betrieblichen oder gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen konnten.

00:02:10: Dann muss man aber die Urlaubstage spätestens bis zum XXI.

00:02:14: März des Folgejahres nehmen, damit sie nicht verfallen.

00:02:17: Es gibt aber eine Neuerung, nämlich der Europäische Gerichtshof und dem folgend auch das Bundesarbeitsgericht haben entschieden, dass der Arbeitgeber eine sogenannte Mitwirkungspflicht hat.

00:02:28: Das heißt, er muss seine Beschäftigten explizit auf den Resturlaub bis zum Jahresende bzw.

00:02:33: bis zum XXI.

00:02:34: März hinweisen.

00:02:35: Tut der Arbeitgeber das nicht, verfällt der Urlaubsanspruch nicht mehr.

00:02:39: Man kann ja auch Bildungsurlaub beantragen.

00:02:41: Wie ist der gesetzlich geregelt?

00:02:43: Außer in Bayern und Sachsen ist das Recht auf Bildungsurlaub in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

00:02:49: Es gibt aber wie so oft bei den Bundesländern unterschiedliche Regelungen bei der Beantragung.

00:02:53: Da sollte man sich also vorher genauer informieren.

00:02:56: In der Regel muss der Antrag schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.

00:02:59: Und der kann durchaus sagen, ist nicht.

00:03:02: Und ein Wehtor einlegen.

00:03:03: Zum Beispiel, wenn der Betriebsablauf keine Freistellung zulässt.

00:03:07: Das kann sein, wenn z.B.

00:03:08: im Fall eines Großauftrags alle Mitarbeitenden da sein müssen oder wenn bereits zu viele Kolleginnen und Kollegen Urlaubs bedingt fehlen.

00:03:15: Es lohnt sich aber immer, den Arbeitgeber nach einem zeitlichen Alternativvorschlag

00:03:29: zu fragen.

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